ifbss – Institut für Bildung, Sicherheit und Soziales

Der pädagogische Sicherheitsdienst

ifbss – Institut für bildung, sicherheit und soziales

Unser Pädagogischer Sicherheitsdienst steht im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII für Sicherheit mit Haltung. Wir verbinden professionelle Sicherheitsarbeit mit sozialpädagogischem Handeln und einem klaren fachlichen Werteverständnis. Unser Auftrag ist es, Schutz, Orientierung und Deeskalation für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zu gewährleisten und sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Dabei sorgen wir für Sicherheit, ohne zu eskalieren: Unsere Arbeit basiert auf Prävention, Beziehungsarbeit und verantwortungsbewusstem, verhältnismäßigem Eingreifen. Sicherheit verstehen wir im Sinne des SGB VIII nicht nur als Schutz vor akuten Gefährdungen, sondern als grundlegende Voraussetzung für Entwicklung, Teilhabe, Erziehung und ein respektvolles Miteinander. Unser Handeln gründet auf einem Menschenbild, das die Würde und die Rechte junger Menschen achtet – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung oder Lebenssituation. Wir begegnen Kindern und Jugendlichen mit Respekt, Empathie und fachlicher Professionalität und verstehen Konflikte als Ausdruck individueller Bedürfnisse, Entwicklungsaufgaben und sozialer Herausforderungen, nicht als Anlass für Ausgrenzung oder Gewalt.

§ 27 SGB VIII – Hilfe zur Erziehung

Die Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 SGB VIII richtet sich an Eltern und Sorgeberechtigte, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung ohne unterstützende Maßnahmen nicht oder nicht ausreichend gewährleistet ist. Sie bildet die rechtliche Grundlage für weiterführende Hilfen zur Erziehung.
Ziel unserer Arbeit ist es, die Entwicklung des jungen Menschen zu fördern und Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung zu stärken. Dabei wird die familiäre Situation ganzheitlich betrachtet. Die Ausgestaltung der Hilfe orientiert sich an den individuellen Bedarfen der Familie sowie an den im Hilfeplan gemeinsam vereinbarten Zielen.

§ 30 SGB VIII – Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer

Die Hilfe in Form eines Erziehungsbeistands oder Betreuungshelfers richtet sich unmittelbar an den jungen Menschen. Ziel ist der Aufbau einer kontinuierlichen, verlässlichen Beziehung, die Orientierung bietet und bei der Bewältigung individueller Herausforderungen unterstützt.
Der Erziehungsbeistand begleitet den jungen Menschen alltagsnah und flexibel bei schulischen, familiären und persönlichen Fragestellungen. Die Hilfe orientiert sich an den im Hilfeplan festgelegten Zielen und unterstützt die Entwicklung von Selbstständigkeit und sozialer Kompetenz.

§ 35 SGB VIII – Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung als eine besonders bedarfsorientierte Hilfe zur Erziehung für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, bei denen andere Hilfeformen nicht ausreichend sind hat im Fokus junge Menschen mit erheblichen sozialen, emotionalen oder verhaltensbezogenen Herausforderungen, die eine sehr enge, individuelle und verbindliche pädagogische Begleitung benötigen. Ziel der Hilfe ist es, die Persönlichkeitsentwicklung zu fördern, soziale Integration zu ermöglichen, Gefährdungen abzuwenden und die jungen Menschen in ihrer Selbstverantwortung und Alltagsbewältigung zu stärken. Die Hilfe wird in der Regel in Form einer individuell zugeschnittenen Einzelbetreuung mit einem sehr niedrigen Betreuungsschlüssel, häufig im 1:1-Setting, umgesetzt. Sie ist flexibel angelegt, orientiert sich am unmittelbaren Lebensumfeld der jungen Menschen und kann ambulant, teilstationär oder stationär sowie aufsuchend außerhalb klassischer Einrichtungen erfolgen. Im Mittelpunkt der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung stehen der Aufbau einer tragfähigen Beziehung, Verlässlichkeit, klare Strukturen und eine konsequente, ressourcenorientierte pädagogische Begleitung.

§ 28 SGB VIII – Erziehungsberatung

Die Erziehungsberatung gemäß § 28 SGB VIII unterstützt Eltern, Kinder und Jugendliche bei der Klärung von Erziehungsfragen, bei Entwicklungsauffälligkeiten sowie bei familiären Konflikten. Sie bietet einen fachlich begleiteten Rahmen, um belastende Situationen zu reflektieren und tragfähige Lösungsansätze zu entwickeln.
Die Beratung erfolgt freiwillig, vertraulich und zielorientiert. Ziel ist es, elterliche Handlungssicherheit zu stärken, das gegenseitige Verständnis innerhalb der Familie zu fördern und belastende Dynamiken frühzeitig zu erkennen, um einer weiteren Zuspitzung entgegenzuwirken.

§ 31 SGB VIII – Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe gemäß § 31 SGB VIII ist eine intensive, aufsuchende Hilfeform für Familien mit erhöhtem Unterstützungsbedarf. Sie bezieht das gesamte Familiensystem in den Hilfeprozess ein und findet überwiegend im häuslichen Umfeld statt.
Ziel der Hilfe ist es, familiäre Strukturen zu stabilisieren, die Erziehungsfähigkeit der Eltern zu stärken und die Selbsthilfekräfte der Familie zu fördern. Die Hilfe ist in der Regel längerfristig angelegt und erfolgt in enger Abstimmung mit dem Jugendamt.

Im Rahmen dieses Paragraphen sind wir offen und flexibel, uns an die individuellen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen anzupassen. Dazu gehört auch, Fahrten zu Einrichtungen oder Angeboten der Jugendhilfe eigenständig zu begleiten und abzusichern.

Unsere Arbeitsweise

Unsere Arbeitsweise ist geprägt von fachlicher Verlässlichkeit, Transparenz und einer engen Kooperation mit dem zuständigen Jugendamt. Die Hilfen erfolgen auf Grundlage klarer Zielvereinbarungen, die regelmäßig überprüft und fortgeschrieben werden.

Dokumentation, Berichterstattung sowie die Teilnahme an Hilfeplangesprächen sind feste Bestandteile unserer Arbeit. Die Umsetzung der Hilfen erfolgt durch qualifizierte Fachkräfte mit entsprechender pädagogischer Ausbildung und Erfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe, sowie zusätzlicher Ausbildung im Bereich der Sicherheits- und Bewachungstätigkeit.